Osteopathie wird von manchen gesetzlichen Kassen als Leistung anerkannt.
Vorraussetzungen sind, dass die Behandlungen medizinisch notwendig sind, von einem Arzt verordnet werden und der Leistungserbringer Mitglied eines Berufverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einem Verband der Osteopathen berechtigt. Zur Erstattung reicht der Patient die vorab gezahlte Rechnung sowie die ärztliche Verordnung bei der Krankenkasse ein.
Anfang des Jahres änderte die Techniker KK bereits Ihre Satzung und übernimmt die Kosten für max. sechs osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 80% des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60,- € pro Sitzung.
Jetzt zieht die BKK Essanelle nach: übernommen werden ebenfalls sechs osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 90% der Kosten, ebenfalls in Höhe von je max. 60,- €.
Im Falkenried bietet Oliver Hintz Osteopathiebehandlungen für 65,- € (inkl. 7% Umst.) an.
